Handlungsabsicht
[engl. action intentions], [EM, KOG], eine Handlungsabsicht ist ein spez. motivationaler psych. Zustand (Motivation). Sie kann als Wunsch aufgefasst werden, eine Handlung auszuführen. Dieser Wunsch ist die unmittelbare psych. Ursache der Handlung in dem Sinn, dass die Realisierung von Handlungen nur noch die erfolgreiche Ausführung der Handlungsabsicht erfordert. In diesem Sinn wird der Begriff Handlungsabsicht z. B. in der Theorie des rationalen Handelns von Fishbein & Ajzen (1975; Theorie des überlegten Handelns) verwendet. Dieser Handlungsabsicht-Begriff ist weitgehend äquivalent zum Begriff der Handlungstendenz etwa in der Motivationstheorie von Atkinson (1964) und mit dem Begriff des Erwartungswertes von Handlungen in den Erwartung-Wert-Theorien. In neueren Motivationstheorien sind Handlungsabsichten dagegen mehr als bloße Handlungstendenzen bzw. Wünsche, eine Handlung auszuführen: Sie sind zusätzlich durch eine Selbstverpflichtung (commitment) zur Durchführung der Handlung gekennzeichnet. Z. B. wird in der Glauben-Wunsch-Absicht-Theorie (belief-desire-intention, BDI) der Motivation – einer qual. Entscheidungstheorie, die in der Künstlichen-Intelligenz-Forschung eine wichtige Rolle spielt (Bratman et al., 1988) – angenommen, dass ein Agent, der die Absicht hat, Handlungen auszuführen, diese Absicht erst eine Zeit lang zu verwirklichen versucht, bevor er erneut berechnet, ob Handlung nach wie vor die beste Option ist. Dadurch wird eine vernünftige Balance zw. Handeln (Ausführen von Handlungsabsichten) und Entscheiden (Auswahl der besten Option; Entscheiden) erreicht. Eine ähnliche Konzeption von Absicht findet sich in der Motivationstheorie von Kuhl (1987): Nach Kuhl ist eine Absicht ein aktivierter Handlungsplan, zu dem man sich verpflichtet hat. Nach Kuhl werden Absichten durch spez. Handlungskontrollprozesse gegenüber konkurrierenden Handlungstendenzen «abgeschirmt» und so aufrechterhalten (Handlungskontrolltheorie). Volition.