Handlungsabsicht
(= H.) [engl. action intentions], [EM, KOG], eine H. ist ein spez. motivationaler psych. Zustand (Motivation). Sie kann als Wunsch aufgefasst werden, eine Handlung H auszuführen. Dieser Wunsch ist die unmittelbare psych. Ursache der Handlung H in dem Sinn, dass die Realisierung von H nur noch die erfolgreiche Ausführung der H. erfordert. In diesem Sinn wird der Begriff H. z. B. in der Theorie des rationalen Handelns von Fishbein & Ajzen (1975; Theorie des überlegten Handelns) verwendet. Dieser H.-Begriff ist weitgehend äquivalent zum Begriff der Handlungstendenz etwa in der Motivationstheorie von Atkinson (1964) und mit dem Begriff des Erwartungswertes von Handlungen in den Erwartung-Wert-Theorien. In neueren Motivationstheorien sind H. dagegen mehr als bloße Handlungstendenzen bzw. Wünsche, eine Handlung auszuführen: Sie sind zusätzlich durch eine Selbstverpflichtung (commitment) zur Durchführung der Handlung gekennzeichnet. Z. B. wird in der Glauben-Wunsch-Absicht-Theorie (belief-desire-intention, BDI) der Motivation – einer qual. Entscheidungstheorie, die in der Künstlichen-Intelligenz-Forschung eine wichtige Rolle spielt (Bratman et al., 1988) – angenommen, dass ein Agent, der die Absicht hat, H auszuführen, diese Absicht erst eine Zeit lang zu verwirklichen versucht, bevor er erneut berechnet, ob H nach wie vor die beste Option ist. Dadurch wird eine vernünftige Balance zw. Handeln (Ausführen von H.) und Entscheiden (Auswahl der besten Option; Entscheiden) erreicht. Eine ähnliche Konzeption von Absicht findet sich in der Motivationstheorie von Kuhl (1987): Nach Kuhl ist eine Absicht ein aktivierter Handlungsplan, zu dem man sich verpflichtet hat. Nach Kuhl werden Absichten durch spez. Handlungskontrollprozesse gegenüber konkurrierenden Handlungstendenzen «abgeschirmt» und so aufrechterhalten (Handlungskontrolltheorie). Volition.