Hochschuleingangstest (HET)_&16

 

[DIA, KOG, PÄD], das im Hochschulrahmengesetz (§ 33) formulierte und auf ein BVG-Urteil zurückgehende Verfahren für den Hochschulzugang sah für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (wegen einer zu geringen Zahl von Studienplätzen) zusätzlich zu den allg. Verfahren (Abiturnoten) ergänzende Auswahlverfahren vor. Diese sollen dann angewandt werden, wenn unvertretbar hohe Anforderungen an die Qualifikation gestellt werden oder wenn das allg. Verfahren den Studienbeginn für den Bewerber unangemessen verzögern würde. Ein solcher HET soll neben den Leistungsnachweisen über Abiturnoten für die harten Numerus-Clausus-Fächer (z.B. Medizin, Ps.) eine studienfeldspezifische Hochschuleignung feststellen. Ein erster HET wurde z.B. für das Studienfach Medizin erprobt. Ausgangspunkt für den Testentwurf (Test) bildeten empirisch ermittelte Anforderungsprofile, die mit verschiedenen Maßen des Studienerfolges in Beziehung stehen. Da mit einem solchen Test spezifische Anforderungsmerkmale erfasst werden müssen, wurden systematische Studienplatzanalysen durchgeführt. In einer Voruntersuchung wurden 80 Untertests auf ihre Anwendbarkeit überprüft und auf 27 reduziert. Folgende Merkmalsbereiche haben sich für den HET Medizin als relevant erwiesen: differenzierte Wahrnehmung, räumliches Vorstellen, mittelfristiges Gedächtnis, intellektuelle Fähigkeiten (Intelligenz), Verständnis für naturwiss. Fragen, sorgfältiges Arbeitsverhalten, Hand-Finger-Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination. Im Rahmen der Testkonstruktion wurden schichtspezifische Einflüsse und Beziehungen zu Persönlichkeitseigenschaften (Persönlichkeitsmerkmal) untersucht. Beide Effekte haben sich als nicht wirksam erwiesen. Der HET durchlief mehrere Erprobungsphasen. Seine Bewährung wurde an N = 2000 Studienplatzbewerbern nachgewiesen und für die Vorbereitung des formalisierten Ausleseverfahrens vom Institut für Test- und Begabungsforschung als Test für Medizinische Studiengänge übernommen und weiterentwickelt. TMS.

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