Höchststand-Ende-Regel
[engl. peak-end-rule], [KOG, SOZ], die retrospektive Bewertung neg. oder pos. Zustände wird v. a. von der maximalen und terminalen Empfindungsstärke bestimmt. Endet bspw. eine intensive Schmerzerfahrung abrupt, so wird diese retrospektiv als aversiver bewertet, als wenn der Schmerz sich nach der Phase der intensiven Schmerzerfahrung verringert und auf ein erträgliches Maß abfällt (Redelmeier & Kahnemann, 1996). Die zu Beginn gleich intensive Schmerzerfahrung wird durch die Verlängerung des Schmerzerlebnisses also als weniger aversiv erlebt. Die Dauer der Schmerzerfahrung ist für die retrospektive Bewertung nicht von Bedeutung (Vernachlässigung der Dauer [engl. duration neglect]). kognitive Fehler.