innere Kündigung

 

[engl. inner/mental dismissal/resignation], [AO], stille Distanzierung eines Arbeitnehmers von den Arbeitsaufgaben oder vom Betrieb unter Aufrechterhaltung des förmlichen Arbeitsverhältnisses (Arbeitspsychologie, Arbeitszufriedenheit): Die Motivation, sich i. R. des Arbeitsverhältnisses zu engagieren, ist so reduziert, dass frühere pos. Erwartungen an das Arbeitsverhältnis nicht mehr handlungsrelvant werden; eine Identifikation mit dem Betrieb (corporate identity) ist kaum noch vorhanden. Bei innerer Kündigung behält der Arbeitnehmer das förmliche Arbeitsverhältnis bei, um materielle Einbußen oder das Risiko einer Veränderung zu vermeiden. Im Ggs. zur konstruktiven Arbeitsunzufriedenheit (Bruggemann, 1976) kann innere Kündigung als destruktive Arbeitsunzufriedenheit bez. werden. Innere Kündigung kann thematisch zus.hängen mit der aktuellen Tätigkeit, mit dem Vorgesetzten, mit dem Betrieb, mit dem gewählten Beruf oder mit dem gesellschaftlich-ökonomischen System. Bsp. für Gründe der inneren Kündigung: (1) Erwartung (bei entspr. Einsatz und entspr. Leistung) und erhaltener Wert (persönliche Anerkennung, finanzielle Vergütung) werden nicht in einem angemessenen Verhältnis gesehen (Entscheidungstheorie; Erwartung-Wert-Theorien), (2) Misserfolgserwartung, (3) Kontrollverlust (locus of control, Hilflosigkeit, gelernte/erlernte), (4) Vergebliche Suche nach Gestaltungsmöglichkeiten (Bedürfnishierarchie). Bsp. für Folgen der inneren Kündigung: verstärkte Freizeitorientierung (insbes. im Öffentlichen Dienst), Ironie, Zynismus (Zyniker), Deprimiertheit, Burn-out und Frühverrentung. Der Begriff der inneren Kündigung stammt von R. Höhn und F. Raidt (Faller, 1991, Raidt, 1993).

Referenzen und vertiefende Literatur

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