Innovationsbereitschaft
[engl. inclination to innovate], [AO, WIR], ist eine grundlegende Voraussetzung für das Innovationsverhalten (Innovationen in Organisationen). Aus kogn. Sicht ist die Innovationsbereitschaft an Wahrnehmungsprozesse der Person gebunden (zur emot. und motivationalen Innovationsbereitschaft, Krause, 2010). Innovationsgeneigt ist ein Mitarbeiter dann, wenn er die betriebliche Situation als veränderungsbedürftig und gleichzeitig als veränderungsfähig einstuft. Einen Veränderungsbedarf erkennt der Mitarbeiter, wenn er eine Divergenz zw. einem Soll- und einem Ist-Zustand (z. B. die bisherige Weise der Problembewältigung) in der betrieblichen Praxis erlebt, was er u. a. als Bedrohung oder als Herausforderung beurteilen kann (primaryappraisal). Die eingeschätzte Veränderungsfähigkeit der betrieblichen Situation (secondaryappraisal) hängt demgegenüber davon ab, inwieweit die Person meint, entweder selbst über ausreichend Ressourcen (z. B. Handlungsvollmachten, Entscheidungskompetenzen, Mitarbeiter, Wissen, Budget, Zeit) zur Problembewältigung zu verfügen oder aber diese Ressourcen aus anderen Quellen beschaffen zu können (z. B. durch den nächsthöheren formalen Vorgesetzten). Das Ergebnis dieser Einschätzungen bestimmt das Ausmaß, in dem sich der Mitarbeiter Situationskontrolle zuschreibt und insofern die betriebliche Situation als grundsätzlich veränderungsfähig einschätzt. Zu bedenken ist eine pos. Rückkopplung: Mit der Zunahme der Situationskontrolle (Kontrollwahrnehmung) steigt das Anspruchsniveau des Mitarbeiters in Bezug auf die betriebliche Situation, sodass der Soll-Zustand angehoben, der Ist-Zustand hingegen abgesenkt wird. Deshalb ist die Zunahme der wahrgenommenen Veränderungsfähigkeit der Situation an eine Zunahme der wahrgenommenen Veränderungsbedürftigkeit gebunden. Diese kombinierten Wahrnehmungen der betrieblichen Realität haben zur Folge, dass innovative Verhaltensweisen der Ideengenerierung/-prüfung zunehmen. Führung, innovationsförderliche, Innovationserfolg, Innovationsverhalten.