Intelligenzminderung

 

[engl. intellectual disabilities], [KLI], ist die häufigste Form der Intelligenzstörung nach der ICD-10 (Klassifikation psychischer Störungen). Das Äquivalent trägt im DSM-5 (Falkai & Wittchen, 2015) die Bez. Intellektuelle Beeinträchtigung (Intellektuelle Entwicklungsstörung) [engl. Intellectual Disability (Intellectual Developmental Disorder)], hierdurch wurde die ursprüngliche dt.sprachige Bez. der geistigen Behinderung (bis DSM-IV-TR in Verwendung) ersetzt. Für das ICD-11 wird ebenfalls die Änderung der Störungsbezeichnung in Intellektuelle Entwicklungsstörung diskutiert. Historisch sind die Begriffe Oligophrenie oder Debilität eng mit dem Konzept der Intelligenzminderung bzw. ihren Schweregraden verknüpft, finden jedoch in der klin.-diagn. Terminologie aufgrund ihrer teils stigmatisierenden Wirkung keine Verwendung mehr. In der ICD-10 und dem DSM-5 ist eine verlangsamte oder unvollständige Entwicklung eines Kindes mit Beginn in der frühen Kindheit eine Grundvoraussetzung für die Diagnose. Später erworbene kogn. Beeinträchtigungen, bspw. infolge neurodegenerativer Erkrankungen im Erwachsenenalter, sind andernorts (z. B. DSM-5: Neurokognitive Störung) zu kodieren. Intelligenzminderungen können in unterschiedlichen graduellen Ausprägungen vorliegen. Eine Intelligenzminderung ist eine sich in der Entwicklung manifestierende Beeinträchtigung von Fertigkeiten, welche zum Intelligenzniveau (Intelligenz) beitragen. Von zentraler Bedeutung sind dabei die kognitiven Fertigkeiten wie bspw. Schlussfolgern, abstraktes Denken, Lernen, Urteilen, Planen und Problemlösen. In der ICD-10 sind neben kogn. Leistungen explizit auch die Sprache, die Motorik und soziale Fähigkeiten als möglicherweise beeinträchtigte Bereiche aufgeführt (Entwicklungsstörungen, umschriebene). Die Störung kann isoliert oder in Kombination mit anderen Störungen (z. B. emot. oder Verhaltensstörungen) auftreten. Das Risiko für die Erkrankung an weiteren psychiatrischen Syndromen ist für Menschen mit Intelligenzminderung gegenüber der Allgemeinbevölkerung um das Drei- bis Vierfache erhöht. Grundsätzlich sind in der Folge von Intelligenzminderung Beeinträchtigungen bei lebenspraktischen Anforderungen zu beobachten, deren Ausmaß zumeist mit dem Grad der Intelligenzminderung einhergeht. So liegen typischerweise eine eingeschränkte Selbstständigkeit oder verringerte soziale Kompetenzen vor, woraus dann zumeist Kommunikationsprobleme sowie eine Einschränkung der Teilhabe an Aktivitäten des täglichen Lebens resultieren. Diese Einschränkungen erstrecken sich auf versch. Lebensbereiche wie die Familie, Schule und Ausbildung sowie das soziale Umfeld und machen eine Unterstützung der Person erforderlich.

Ätiologie: Intelligenzminderungen weisen keine spezif. Ätiologie auf, sondern gehen grundsätzlich mit bestehenden endogenen oder exogenen Grunderkrankungen einher. Häufige pränatale Erkrankungen sind genetische Syndrome (z. B. Trisomie 21, Fragiles-X-Syndrom, Prader-Willi-Syndrom, Williams-Beuren-Syndrom), Syndrome nach Intoxikation (z. B. Embryopathien infolge Drogenkonsums, insbes. fetales Alkoholsyndrom; Alkoholembryopathie), intrauterine Infektionen (z. B. Rötelnembryopathie) oder Ischämien (z. B. vorgeburtliche Schlaganfälle oder infolge einer Nabelschnur-Umschlingung). Vielfach führen auch perinatale und neonatale Komplikationen, insbes. bei frühgeborenen Kindern, zu anhaltenden Schädigungen. In diesem Zusammenhang können bspw. Atemnot-Syndrome, perinatale Hirnblutungen oder eine Sepsis zu organischen Schädigungen führen und einer Intelligenzminderung zugrunde liegen. Postnatale Risiken bestehen bspw. infolge neurologischer Erkrankungen wie Epilepsie, Hirntumor, sklerotischen Erkrankungen, Infektionen (z. B. Enzephalitis, Meningitis) oder Schädel-Hirn-Trauma sowie im Vorliegen einer psych. Störung (z. B. Autismus). Auch schwere, anhaltende soziale Deprivation kann zu Intelligenzminderungen führen. In der jüngeren Zeit gelingen infolge der sich stetig entwickelnden med.-diagn. Verfahren im Einzelfall zunehmend Nachweise der organischen Ursachen einer Intelligenzminderung. Häufige komorbide psych. Störungen sind Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung, depressive (Depression) und bipolare Störungen, Angststörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, stereotype Bewegungsstörungen sowie Impulskontrollstörungen.

Klassifikation: Intelligenzminderungen werden in der ICD-10 in Abhängigkeit vom vorliegenden Schweregrad unter F7 klassifiziert (s. Anhang I). Die Diagnosestellung wird erleichtert, wenn standardisierte Intelligenztests angewendet werden können, in diesem Fall sind die Schweregrade durch den Intelligenzquotienten definiert; andernfalls ermöglichen Beschreibungen typ. Entwicklungsprobleme eine Diagnose. Eine leichte Intelligenzminderung (F70; IQ: 50–69) geht typischerweise mit verzögertem Spracherwerb (Sprachverständnis und Sprachgebrauch) sowie mit einer verzögerten Selbstständigkeitsentwicklung einher, es werden jedoch im Entwicklungsverlauf zumeist ausreichende Fertigkeiten der Alltagskommunikation sowie eine vollständige Unabhängigkeit in der Selbstversorgung (Nahrungsaufnahme, Hygiene, Kleidung, Darm- und Blasenkontrolle) sowie in Bezug auf grundlegende häusliche Tätigkeiten erlangt. Es bestehen gute Potenziale für den Erwerb von Fertigkeiten, die für die selbstständige Ausübung einfacher Arbeitstätigkeiten (Anlerntätigkeiten) qualifizieren. Eine mittelgradige Intelligenzminderung(F71; IQ: 35–49) geht mit so ausgeprägter Entwicklungs- bzw. Sprachentwicklungsverzögerung einher, dass zumeist eine lebenslange Beaufsichtigung und Begleitung erforderlich wird. Als Erwachsene können Menschen mit einer mittelgradigen Intelligenzminderung bei ausreichender Strukturierung und Beaufsichtigung einfache praktische Tätigkeiten verrichten. Die Betroffenen sind zumeist körperlich aktiv und in der Lage, sozial-kommunikative Fertigkeiten zu erwerben. Eine schwere Intelligenzminderung (F72; IQ: 20–34) geht zumeist mit so ausgeprägten Beeinträchtigungen der Sprachentwicklung einher, dass die sprachliche Kommunikation im Alltag sehr stark eingeschränkt oder sogar unmöglich wird. Die meisten Betroffenen weisen zusätzlich deutliche motorische Einschränkungen auf, die eine intensive Betreuung erfordern. Bei einer schwersten Intelligenzminderung (F73; IQ < 20) sind die betroffenen Personen kaum in der Lage, Aufforderungen zu verstehen oder gar zu befolgen. Es bestehen starke Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit, häufig bis hin zur Immobilität. Kommunikation erfolgt nur noch sehr rudimentär, es sind ständige Hilfe und Beobachtung notwendig. Eine sonstige Intelligenzminderung (F78) wird diagnostiziert, wenn der Schweregrad einer Intelligenzminderung aufgrund von sensorischen Beeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit), schweren Verhaltensstörungen oder Körperbehinderungen nicht bestimmt werden kann. Das DSM-5 nimmt eine Graduierung der intellektuellen Beeinträchtigung (Intellektuellen Entwicklungsstörung) nach den Schweregraden leicht, mittel, schwer und extrem vor. Die drei notwendigen Hauptkriterien für die Diagnose sind erhebliche intellektuelle Einschränkungen (Kriterium A), Einschränkungen der alltäglichen Anpassungsfähigkeit (Kriterium B) sowie der Beginn in der frühen Entwicklung (Kriterium C). Dabei wird unter Berücksichtigung der eingeschränkten Reliabilität zwar der Einsatz von Intelligenztests für das Grenzwertkriterium (IQ < 70) diskutiert, die Ableitung der Schweregrade erfolgt jedoch ausschließlich durch die qual. Erfassung der vorliegenden kogn., sozialen und alltagspraktischen Beeinträchtigungen. Eine zu starre Anwendung der IQ-Werte wird auch vom ICD-10 kritisch bewertet.

Prävalenz und Verlauf: Das DSM-5 schätzt die empirische Prävalenz der Intellektuellen Beeinträchtigungen (Intellektuellen Entwicklungsstörungen) auf etwa 1 %. Hiervon erfüllen wiederum etwa 85 % die Kriterien des leichten, etwa 10 % die Kriterien des mittelgradigen, etwa 3–4 % die Kriterien des schweren und etwa 1–2 % die Kriterien des extremen Grades. Männliche Personen sind in etwa eineinhalbmal häufiger betroffen als weibliche. Kinder mit mittelgradiger oder deutlicherer Intelligenzminderung fallen i. d. R. schon im ersten Lebensjahr durch das verspätete Erreichen von Entwicklungs-Meilensteinen im kogn., sprachlichen, motorischen und sozialen Bereich auf. Eine leichte Intelligenzminderung wird gelegentlich erst mit dem Schuleintritt diagnostiziert. Der Verlauf ist abhängig von etwaigen komorbiden Grund- und Folgeerkrankungen, dem Grad der Beeinträchtigung, den indiv. Förderpotenzialen sowie der tatsächlich geleisteten Förderung und Therapie. Frühe und anhaltende Interventionen können vielfach die Anpassungsfähigkeit in der Kindheit und darüber hinaus verbessern, sodass die Diagnose einer Intelligenzminderung nicht weiter zutrifft. Aus diesem Grund wird die Diagnose einer leichten Intelligenzminderung im Kindesalter vielfach hinausgezögert, sodass ein stigmatisierender Einfluss vermieden wird.

Diagnostik: Zur Beurteilung der intellektuellen Leistungsfähigkeit ist, falls möglich, ein valider Intelligenztest (Intelligenzdiagnostik) durchzuführen. Solche Verfahren stehen für das Kindesalter ab etwa drei Jahren zur Verfügung. Bei deutlichen Beeinträchtigungen sind Intelligenztests jedoch häufig erst ab dem Schulalter praktikabel. Bei jüngeren Kindern und Kindern mit starken Beeinträchtigungen empfiehlt sich die Durchführung eines standardisierten Entwicklungstests. Zusätzlich ist das Ausmaß der sozialen und lebenspraktischen Beeinträchtigungen sowie der Anpassungsfähigkeit zu erheben (z. B. mit der ICF-CY; [www.dimdi.de/static/de/klassi/icf]). Zusätzlich ist eine umfangreiche Anamnese einschließlich einer Familienanamnese sowie grundsätzlich eine prä- und perinatale Anamnese durchzuführen. Die med. Untersuchung sollte neben einer körperlichen Untersuchung bei hinreichenden Anhaltspunkten (z. B. dem physischen Erscheinungsbild) auch bildgebende Verfahren, eine humangenetische Analyse sowie ein metabolisches Screening einschließen. Differenzialdiagn. ist zu berücksichtigen, dass vielfach Mehrfachdiagnosen vorliegen. Es ist somit sorgsam abzuwägen, ob die Merkmale des Verhaltensphänotyps auf eine Intelligenzminderung oder eine komorbide Störung zurückzuführen sind. Bei dem Verlust bereits erworbener kogn. Funktionsfähigkeit ist die Zusatzdiagnose Neurokognitive Störung zu stellen. Intelligenzminderung, Psychotherapie, Intelligenzminderung, Psychopharmakotherapie.

Referenzen und vertiefende Literatur

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