Jackson’sches Gesetz
[engl. Jackson's law], [KOG], besagt, dass die Erinnerungen an Ereignisse unmittelbar vor Beginn der Gedächtniseinbußen am ehesten verloren gehen. Der Verlust an Gedächtnis verläuft somit entgegengesetzt seinem Erwerb.
[engl. Jackson's law], [KOG], besagt, dass die Erinnerungen an Ereignisse unmittelbar vor Beginn der Gedächtniseinbußen am ehesten verloren gehen. Der Verlust an Gedächtnis verläuft somit entgegengesetzt seinem Erwerb.