Kardinaleigenschaft
[engl. cardinal characteristic; lat. cardinalis Haupt-], [PER], nach G. W. Allport eine die Persönlichkeit beherrschende Eigenschaft. Man hat die Kardinaleigenschaft auch «maßgebende Gesinnung», «beherrschende Leidenschaft», «hervortretenden Zug» der Persönlichkeit genannt. I. d. R. sind mehrere Kardinaleigenschaften erkennbar. Weniger wesentliche Eigenschaften bezeichnet man als Sekundäreigenschaften. Sie sind nicht kennzeichnend für die Person und treten auch nicht deutlich in Erscheinung.