Kasusgrammatik
[engl. case grammar; lat. casus Fall], [KOG], die Kasusgrammatik geht davon aus, dass der propositionelle Kern des einfachen Satzes aus einem Prädikat besteht, mit dem ein oder mehrere Konzepte (Konzept) mit der semantischen Funktion von Argumenten (semantischen Kasus) verbunden sind. Diese sind für jedes Prädikat zu spezifizieren. Fillmore (1968) unterscheidet folg. Argumente (Zimmermann 1972): (1) den Initiator einer Handlung (agent); (2) denjenigen, der einen ps. Vorrang erhält (experiencer); (3) das Objekt, das einer Veränderung oder Bewegung unterzogen wird, das eine Empfindung auslöst oder ein Ergebnis darstellt (object); (4) das Mittel, mit dem ein Handelnder etwas tut (instrumental); (5) den auslösenden Faktor für ein Ergebnis (causae); (6) den Ursprung eines Prozesses oder einer Handlung (source); (7) das Ziel eines Prozesses oder einer Handlung (goal); (8) die Lokalisierung eines Vorgangs (place); (9) die Zeitumstände eines Vorgangs (time).
Fillmore nimmt an, dass die Argumente aus einer Menge universaler, vermutlich angeborener Konzepte bestehen, die best. Urteilskategorien entsprechen, die der Mensch bei der Beurteilung seiner Umwelt verwendet. Über die Zahl der Kasus und ihre Benennung herrscht bis heute keine Einigkeit.