Kinder- und Jugendpsychiatrie
[engl. child and adolescent/youth psychiatry], [KLI], Spezialbereich der Psychiatrie für das Kindes- und Jugendalter (Adoleszenz). Kinder- und Jugendpsychiatrie umfasst als zentrales Arbeitsfeld u. a. versch. psych. Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, kindliche Psychosen (Psychose), Entwicklungsstörungen (Entwicklungsstörungen, tiefgreifende, Entwicklungsstörungen, umschriebene) und psychosomatische Störungen, Essstörungen, einschließlich ihrer spez. Psychoth. unter Beteiligung versch. Therapieformen (Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie u. a.). Ein weiterer Schwerpunktbereich sind Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Kriminalität (Jugendkriminalität). Bes. gutachterliche Aufgaben: kinder- u. jugendpsychiatr. Fragestellung zur Frage weiterer päd. Maßnahmen, Sorgerechts- und Verkehrsregelungsfragen, strafrechtliche Fragen zu § 3 JGG und § 105 JGG (Strafreife und Jugendlichkeit), § 20 und § 21 StGB (Schuldfähigkeit), § 828 BGB (zivilrechtliche Schuldfähigkeit) oder Glaubwürdigkeit (Glaubhaftigkeitsbegutachtung). Das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie zeigt breite Berührungsflächen und Überschneidungen mit Nachbardisziplinen, insbes. der Pädiatrie (Neurologie und Psychosomatik), Erwachsenenpsychiatrie (Psychiatrie der Adoleszenz, Sucht, forensischen Psychiatrie), Psychoth. (Kinderpsychoth.), Klinische Kinderpsychologie und -therapie), Erziehungsberatung, Entwicklungsps., Päd. Ps., Neurops., Pädagogik, Sozialpädagogik. In Kinder- und Jugendpsychiatrischen-Einrichtungen findet sich daher i. d. R. eine größere Anzahl psychol., psychoth. und päd. Mitarbeiter. Kinder- und Jugendhilfe.