Kindstötung
[engl. infanticide], [RF], bezeichnete im älteren dt. Strafrecht (§ 217 StGB a.F.) die Tötung eines nicht ehelichen Neugeborenen durch die Mutter. Die jetzt Neonatizid genannte Tötungshandlung folgt gewöhnlich einer konfliktbelasteten, nicht selten geleugneten Schwangerschaft. Die enge strafrechtliche Def. von Kindstötung ist im modernen Sprachgebrauch abgelöst worden durch die allg. Bedeutung der Tötung kleiner Kinder. Kindstötung i. d. S. findet sich relativ häufig in Verbindung mit erweitertem Suizid oder mit Beziehungstat. Infantizid.