Kirschmann’sches Kontrastgesetz

 

[engl. Kirschmann's fourth law], nach A. Kirschmann (1860–1932), [WA], die Sättigung einer Farbe, die durch Farbkontraste (Kontrast) induziert ist, ist dem Logarithmus der Sättigung der Kontrast induzierenden Farbe proportional.