Kolorimetrie
[engl. colorimetry; lat. color Farbe, μέτρον (metron) Maß], syn. Farbenmetrik, [WA], um eine Farbe messtechnisch zu kennzeichnen, bieten sich zwei Wege an: (1) Kennzeichnung durch die physikal. Eigenschaften der einer Farbempfindung korrespondierenden Strahlung (Wellenlänge und Energiebetrag), (2) ihre Darstellung als Gemisch durch drei definierte Ausgangsfarben in einem Farbenraum gemäß den Gesetzen der Farbenmischung. Insofern wesentlich am Aussehen von Farben interessiert, bietet der letztgenannte Weg den Vorteil, die Gesamtheit der bunten Farben gemäß ihrer psychol. Ordnung nach Farbton, Sättigung und Helligkeit darzustellen (Farbe). Hierbei muss zw. höherer und niederer Kolorimetrie unterschieden werden. Gegenstand der höheren ist, die Abstände zw. den Farben geometrisch so abzubilden, wie es dem Empfindungsunterschied zw. ihnen entspricht. Diese Bedingung ist in einem Gemischsystem nicht gegeben, es genügt aber wegen seiner Eindeutigkeit der niederen Farbenmetrik. Da die Beziehungen zw. drei Ausgangsfarben und jeder beliebig anderen in Form linearer Gleichungen ausgedrückt werden können, entspricht eine solche Abb. vollkommen den Anforderungen, die an ein Maßsystem gestellt werden. Die internat. Beleuchtungskommission CIE (Commission Internationale de L’Éclairage) hat ein solches System zur Kennzeichnung von Farben festgelegt (Farbenvalenzmetrik). Farbwahrnehmung.