Konstanzannahme
[engl. constancy assumption; lat. constans fest, beständig], [WA], nach ihr entspricht einem best. Reiz unter allen Umständen konstant dieselbe Empfindung. Zugrunde liegt die Hypothese, dass die der Reizung eines Sinnesorgans entspr. Erregung auf einer isolierten Nervenbahn ins bewusstseinsfähige Niveau des ZNS (Nervensystem) gelangt und dort in ihrer Wirkung örtlich begrenzt bleibt. Tatsächlich entspricht einem obj. gleichen Reiz durchaus nicht immer eine gleiche Empfindung. Ein gleich bleibendes Grau wird völlig versch. erlebt, je nachdem, ob es sich in einem hellen oder dunklen Umfeld befindet. Diesem Umstand trägt die Gestalttheorie Rechnung, indem sie überörtliche Wirkungen (Feldwirkungen) zw. den Erregungen annimmt, die dem Graureiz und dem Umweltreiz entsprechen.