Kontingenzurteil
[engl. contingency judgment; lat. contingere benachbart sein, berühren], [KOG], darunter wird eine Aussage über den Zusammenhang von zwei oder mehreren Ereignisklassen verstanden (Kontingenz). Die Fähigkeit zum richtigen Erkennen von solchen Zusammenhängen gilt als zentrales Merkmal adaptiver Intelligenz. In den meisten Untersuchungen zum Kontingenzurteil geht es um die Einschätzung des Zusammenhangs zw. genau zwei Variablen auf der Grundlage der beobachteten oder berichteten Häufigkeit des gemeinsamen bzw. nicht gemeinsamen Auftretens dieser beiden Variablen. Die Statistik bietet versch. Kontingenzkoeffizienten an, mit denen das Kontingenzurteil verglichen werden kann. Dabei zeigt sich, dass das Kontingenzurteil von Menschen häufig von der durch diese Koeffizienten vorgegebenen Norm abweicht. Wenn diese Abweichung systematisch erfolgt, z. B. ein Zusammenhang angenommen wird, der stat. nicht existiert, wird das auch als illusorische Korrelation bezeichnet. Ihre Untersuchung ist ein wichtiger Bestandteil des Themenbereichs kognitive Täuschungen der Social-Cognition-Forschung (soziale Kognition).