Kontrast

 

[engl. contrast; lat. contra gegen, stare stehen], [KOG], bezogen auf Assoziationen beschreibt der Begriff Kontrast inhaltlich gegensätzlich belegte Informationen. Ähnlichkeit, Ähnlichkeitsgesetz.

[WA], in der Sinnesps. der verstärkt empfundene Ggs. zw. zwei versch. Wahrnehmungsinhalten des gleichen Sinnesgebietes. Z. B. erscheinen Streifen vom gleichen Grau auf dunklem Grund heller, auf hellem Grund dunkler (Grau-Skala von Hering). Eine graue Fläche erscheint auf rotem Grund grünlich, auf grünem rötlich (Komplementärfarbe). Diese Verstärkung der Farbempfindung und des Helligkeitseindruckes kann durch die gleichzeitige verschiedenartige Erregung benachbarter Netzhautstellen (gleichzeitiger Kontrast, Simultan-Kontrast) oder durch eine vorangegangene Erregung der gleichen Netzhautstelle (Nachbild, Sukzessiv-Kontrast) erfolgen. Hierzu werden auch die neg. Nachbilder gerechnet. Der erlebte Simultan-Kontrast verstärkt sich, wenn die sich gegenseitig beeinflussenden Oberflächen mit einem durchscheinenden Papier oder Mattglas bedeckt werden (Flork.); der an Begrenzungsstellen (z. B. Hering'sches oder Hermann-Gitter; Schiller & Carvey, 2005) auftretende Kontrast heißt Randk. (s. Abb. Erscheinungen von dunklen Stellen bei den Kreuzungen der weißen Linien).

Erklärungsansätze: (1) Psychol. Kontrasttheorie von Helmholtz: Sie erklärte den Kontrast als eine Art Urteilstäuschung. (2) Physiol. Theorie von Hering u. a.: Hiernach beruhen die Kontrasterscheinungen auf chemischen Prozessen in den Sehsubstanzen der Retina. (3) Prinzip der lateralen Hemmung, wonach Kontrastphänomene durch neuronale Verschaltungen (z. T. bereits in der Retina; rezeptive Felder) zustande kommen. Adelsons Helligkeitstäuschungen, Mach’sche Bänder, Chevreul-Täuschung, Täuschungskonturen, -kontrast, -helligkeit.

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Hermann-Gitter: Kontrastverstärkung an den Kreuzungspunkten

Referenzen und vertiefende Literatur

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