Kontrastgesetze

 

[engl. contrast law], [WA], (1) Die Kontrastwirkung (Kontrast) erfolgt stets in Richtung des größten Ggs. (2) Je näher die Kontrastflächen, desto größer ist der Kontrast. (3) Die Kontrastwirkung ist bei Schwächung der Umrisse herabgesetzt. (4) Mit der Sättigung der beeinflussenden Farbe steigert sich der Kontrast. (5) Die Wirkung ist am stärksten, wo kein Helligkeitskontrast vorliegt (Helligkeit).

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