Kriminalprognose
[engl. criminal risk assessment; lat. crimen Verbrechen], [RF], in Abgrenzung zur Prognose der Kriminalitätsentwicklung auf regionaler oder gesellschaftlicher Ebene betrifft die indiv. Kriminalprognose Aussagen über die Wahrscheinlichkeit und die Bedingungen zukünftigen kriminellen Verhaltens einer best. Person. Kriminalprognosen werden auf unterschiedlichen Stufen der Strafverfolgung und -vollstreckung getroffen, z. B. bei der Entscheidung über die Unterbringung eines Straftäters in einem psychiatr. Krankenhaus (§ 63 Strafgesetzbuch) oder in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB), bei der Entscheidung über Lockerungen (Ausgänge, Urlaub) und vorzeitige Entlassung aus dem Strafvollzug oder der Beendigung der Sicherungsverwahrung. Kriminalprognosen werden in diesen Kontexten meist über Gewalt- oder Sexualstraftäter (Gewalt, Gewaltdelikt, sexuelles, sexueller Missbrauch) von Psychologen oder Psychiatern erstellt und liefern die Grundlagen für Entscheidungen, die dann Gerichte oder Justiz- bzw. Maßregelvollzugsanstalten treffen. Da Kriminalprognosen im Spannungsfeld zw. persönlicher Freiheit des Individuums/Straftäters und den Sicherheitsbelangen der Allgemeinheit stehen und Fehler bzw. Irrtümer gravierende Konsequenzen haben können, ist ihre Erstellung eine sehr verantwortungsvolle psychol. Tätigkeit. Eine aus Juristen und Vertretern der Psychowiss. zus.gesetzte Arbeitsgruppe hat Mindeststandards für die Erstellung von Kriminalprognosen formuliert (Boetticher et al., 2006).
Man unterscheidet meist zw. statistischer (oder aktuarischer, erfahrungsbasierter) und klinisch-ideografischer (oder erklärungsbasierter) Prognose. Bei der statistischen Kriminalprognose werden Prognosetafeln oder -instrumente verwendet, die eine Sammlung von Merkmalen der Taten, des Täters oder des sozialen Kontextes beinhalten, die sich in empirischen Studien als Prädiktoren des Rückfalls (im Fall von Risikomerkmalen) bzw. der Legalbewährung (im Fall von protektiven Merkmalen) erwiesen haben. Diese Instrumente verfügen über Regeln bzgl. der Erfassung der Merkmale und Regeln dafür, wie man sie (z. B. zahlenmäßig) gewichtet und abschließend miteinander verknüpft. Mittlerweile wurden für mehrere Deliktsbereiche (z. B. Sexualdelikte, Gewaltdelikte) und für mehrere Zielgruppen (z. B. Erw. und Jugendliche) Instrumente entwickelt.
Da die statistische Kriminalprognose dem Einzelfall nicht gerecht werden kann, ist ihre alleinige Anwendung bei der Beurteilung der Rückfallwahrscheinlichkeit einer konkreten Person rechtlich nicht zulässig und fachlich unangemessen. Klinisch-ideografische Kriminalprognosen sind stärker auf den Einzelfall ausgerichtet. Sie zielen auf die indiv. Erklärung der Straffälligkeit und die Entwicklung seitdem. Die Abschätzung des Rückfallrisikos geschieht auf der Grundlage dieser Theorien über den Einzelfall in Kombination mit der Analyse der zu erwartenden Situationen in Freiheit. Dahle (2005) hat einen Verfahrensvorschlag gemacht, der stat. und klin.-ideografische Kriminalprognosen integriert.