Kriminalstatistik
[engl. crime statistics], [RF], erfasst die in einem best. Zeitraum, gewöhnlich Kalenderjahr, in einem best. Gebiet, z. B. Staat oder Gemeinde, amtlich registrierten Straftaten. Gebräuchlich ist sie als polizeiliche Kriminalstatistik, die angezeigte Delikte registriert (in Dt. ohne Verkehrs- und Staatsschutzdelikte). Die Würdigung durch gerichtliche Instanzen, die meist später erfolgt, wird in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht berücksichtigt. Ist die Aussage der Kriminalstatistik insoweit bereits mit einem Vorbehalt zu nutzen, so ergibt sich das schwierige Problem, dass Kriminalstatistiken nur das sog. Hellfeld der Straftaten erfasst und keinerlei Rückschlüsse auf das Dunkelfeld gestattet. Dennoch bildet sie wegen ihrer Aktualität eine unersetzliche Entscheidungshilfe in versch. gesellschaftlichen Prozessen. Maßgeblich ist dabei auch der Differenziertheitsgrad, mit dem die Begleitumstände der Delikte registriert werden. Moderne Kriminalstatistik gliedert die Straftaten nach strafrechtlichen Bestimmungen, berücksichtigt aber auch u. a. Merkmale von Tätern und Opfern. Hier finden psychol. Forschung und Praxis wichtige Hintergrundinformationen. Es gilt zu beachten, dass sich Kriminalstatistik im stat. Sinne mit seltenen Ereignissen befasst. Risiken für den Einzelfall, z. B. in der Kriminalprognostik, sind auf dieser Grundlage nicht zu bestimmen.