Leitlinie, Behandlungsleitlinie
[engl. guideline], [GES, KLI], (1) Leitlinien sind in einem systematischen und strukturierten Verfahren entwickelte, praxisorientierte Aussagen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von im Gesundheitswesen tätigen Personen und Pat. bei spezif. Erkrankungen oder Problemen. Sie sind ein von mehreren Experten aus unterschiedlichen Fachgebieten bzw. Arbeitsgruppen erzielter Konsens, an dem neben den Leistungserbringern auch Pat.vertreter beteiligt werden sollten. Ziel ist, die Transparenz von Entscheidungen zu fördern. Bei der Entwicklung von Leitlinien wird zu einem spez. Versorgungsproblem Wissen aus unterschiedlichen Quellen gesammelt und bewertet. Dabei sind drei Herangehensweisen voneinander zu unterscheiden: (1) die Erarbeitung eines informellen Konsenses durch eine Expertengruppe, (2) die Entwicklung auf Basis formaler Konsensfindung und/oder formaler Evidenz-Recherche und (3) die Konzeption unter Zuhilfenahme zusätzlicher Elemente einer systemat. Entwicklung wie Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analysen bzw. die Bewertung der klin. Relevanz wiss. Studien. Merkmale evidenzbasierter Leitlinien sind die systematische Recherche, Bewertung und Synthese der besten verfügbaren wiss. Evidenz (Evidenzbasierung, aus der Behandlungsempfehlungen abgeleitet und Schlüsselempfehlungen in einem formalisierten Konsentierungsverfahren formuliert werden. Weil Leitlinien wiss. begründet sind, sind sie regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Leitlinien sind i. Ggs. zu Richtlinien nicht rechtsverbindlich. Sie sind vielmehr Handlungs- und Entscheidungskorridore, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann oder muss. Leitlinien können jedoch eine stärkere rechtliche Bedeutung erlangen, wenn sie z. B. in Richtlinien integriert oder in Gerichtsverfahren als Hilfsnormen zur Bewertung von Fehlbehandlungen herangezogen werden (evidenzbasierte Behandlung). [www.awmf.org].