Lernbereitschaft

 

[engl. readyness/willingness to learn], [EM, KOG], von Thorndike (1903) wurde bereits das Gesetz der Lernbereitschaft [engl. law of readyness] formuliert, das besagt, dass für den Lernerfolg jew. ein best. Zustand des Organismus gegeben sein muss. Zu ihm gehören sowohl eine der Lernaufgabe angemessene Entwicklungshöhe als auch Bedingungen wie Aufmerksamkeit und Motivation (s.a. Lerndiagnostik, Lerndeterminanten, Lernvoraussetzungen, Bildung, Lernmotivation, aktuelle und habituelle, Lernmotivation, intrinsische und extrinsische).