Lernstörungen

 

[engl. learning disorders], [KLI, PÄD], Bez. für die im Zus.hang von Lernprozessen auftretenden Schwierigkeiten und Verzögerungen, aufseiten des Lerners, sodass der «normalerweise» zu erwartende Lernfortschritt quant. und qual. verfehlt wird. Lernstörungen sind somit durchaus relative Größen, je nach Bezugsnorm: Die Feststellung einer Lernstörung kann bezogen sein auf die «eigentliche» indiv. intellektuelle Leistungsfähigkeit des in Betracht stehenden Lerners, die dieser bei Vollzug eines best. Lernprozesses erwartungswidrig unterschreitet (indiv. Bezugsnorm); sie kann bezogen sein auf das durchschnittliche Lerntempo bzw. den durchschnittlichen Lernumfang der ganzen Lerngruppe, welcher der betreffende Lerner angehört (Schulklasse, Sozialgruppen-Bezugsnorm); oder sie kann gemeint sein als nicht altersgemäß, wobei als Bezugsnorm die entwicklungspsychol. festgestellte durchschnittliche Lernfähigkeit der betreffenden Jahrgangsstufe fungiert (Populations-Bezugsnorm). Psychol.-päd. lassen sich nur auf letztere Art diagnostizierte Störungen best. Maßnahmen zur Behebung ableiten, da sich sowohl die Brauchbarkeit der indiv. Bezugsnorm als auch die der Sozialgruppen-Bezugsnorm hinsichtlich ihrer Stabilität als sehr problematisch erwiesen haben. Inhaltlich können die Lernstörungen nach versch. Kriterien klassifiziert werden, je nach zugrunde gelegten Lerntheorien und den darin angenommenen Ursachen, situativen Bedingungen und Strukturen (z. B. hierarchischer Aufbau i.S. Gagnés) der je spezif. Lernphänomene; also z. B. Lernstörungen mit Schwerpunkt in der Aufmerksamkeit, in der Fähigkeit zur Konzentration, im Gedächtnis, in der Sprache (rezeptiv oder expressiv), in der Abstraktionsfähigkeit oder im motivationalen Bereich. Hinsichtlich der Entstehung von Lernstörungen steht, wie generell in der Ätiologie von Verhaltensstörungen, die Wechselseitigkeit indiv., in der Fähigkeits- und Persönlichkeitsstruktur des Lerners liegender Faktoren (z. B. neurologische Beeinträchtigungen) mit situativen (z. B. unterrichtsmeth.) Bedingungen im Vordergrund der Theoriebildung, sodass auch die Behandlungsstrategien stets beide sich gegenseitig ergänzenden und bedingenden Faktorenbündel berücksichtigen müssen (i. S. von Einbeziehung von Unterricht und Schule und Familie in die Einzelarbeit mit dem lerngestörten Kind). Was das Ausmaß, den Grad der Störung anlangt, so wird der Begriff Lernstörungen intuitiv eher in Bezug auf partielles, zeitlich begrenztes Auftreten von Beeinträchtigungen von Lernprozessen und damit abgehoben von generelleren und zeitlich überdauernden Störungsformen wie Lernbehinderung oder Intelligenzminderung gebraucht. Gleichzeitig wird der Begriff im DSM i. R. der «Störungen, die gewöhnlich zuerst im Kleinkindalter, in der Kindheit und in der Adoleszenz diagnostiziert werden», verwendet und kennzeichnet dort diejenigen Störungen, die in der ICD-10 als umschriebene Entwicklungsstörungen bez. werden. Diagnostische Instrumente, die zur Erfassung von Lernstörungen, eingesetzt werden, sind im Verzeichnis diagn. Verfahren im Index aufgeführt.

Referenzen und vertiefende Literatur

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