Lustprinzip

 

[engl. pleasure principle], [KLI], das Lustprinzip ist nicht ohne Bezugnahme auf das Realitätsprinzip zu verstehen (Psychoanalyse). Lustprinzip und Realitätsprinzip gelten als die beiden einander entgegengesetzten Regulationsprinzipien des seelischen Geschehens. Das Realitätsprinzip ist das ontogenetisch später einsetzende Prinzip. Es ist eine Modifikation des zuerst allein herrschenden Lustprinzip. Das vom Lustprinzip regierte psych. Geschehen folgt dem Ziel, Unlust zu vermeiden und Lust zu erreichen. Das Lustprinzip ist v. a. dadurch gekennzeichnet, dass die Triebe – sie stellen die wichtigste innere Reizquelle dar – ihre Abfuhr und Befriedigung auf dem kürzesten Wege suchen (halluzinatorische Wunscherfüllung, wunscherfüllendes Denken usw.). Im weiteren Entwicklungsverlauf macht sich das Abfuhr- und Befriedigungsstreben zunehmend mit der Realität vertraut. Die Suche nach Befriedigung nimmt Umwege in Kauf und beginnt sich an den Bedingungen zu orientieren, die die Realität ihr auferlegt (durch Grenzsetzungen, Normen und Sanktionen). Die zunehmende Regulierung des psych. Geschehens durch das Realitätsprinzip ist ein (lebens-)wichtiges Anpassungsziel. Das Lustprinzip wird durch das Realitätsprinzip zwar modifiziert, aber nicht eliminiert. In best. psych. Bereichen wirkt es zeitlebens weiter, z. B. in der Fantasie und im Traum.

Referenzen und vertiefende Literatur

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