Machtmittel

 

[engl. instrument(s) of power], [EM, PER, SOZ], Macht kann vor allem dann ausgeübt werden, wenn zw. Individuen ein Ungleichgewicht an Ressourcen besteht. Diese Ressourcen werden auch als Machtmittel oder Machtquellen bez. Sie ermöglichen es dem Machtausübenden, andere durch (ausgesprochene oder unausgesprochene) Versprechen oder Bedrohungen zu beeinflussen. Nach French und Raven (1959) können Individuen auf andere Macht ausüben, wenn ihnen ein oder mehrere der folg. sechs Machtmittel zur Verfügung stehen: (1) Belohnungsmacht: Belohnungen, die man der zur beeinflussenden Person in Aussicht stellen kann. (2) Zwangs- oder Bestrafungsmacht: Bestrafungen, die man Personen androhen kann. (3) Legitimierte Macht: gesellschaftlich legitimierte Positionen bzw. Ämter, die Beeinflussung (Einfluss, sozialer) erlauben. (4) Vorbildmacht: Eigenschaften bzw. Verhaltensweisen, die Personen für bewundernswert und nachahmungswürdig hält (Nachahmung). (5) Expertenmacht: Expertenwissen (Expertise), das für Personen relevant oder wichtig sein könnte. (6) Informationsmacht: Informationen, die für Personen relevant oder wichtig sein könnten.

Für machtmotivierte Personen (Machtmotiv) ist nicht nur die tatsächliche Beeinflussung und Kontrolle anderer befriedigend, sondern bereits der Besitz von Machtmitteln, also die Möglichkeit, andere beeinflussen oder beeindrucken zu können. Deshalb streben hoch machtmotivierte Personen häufig Berufe und Ämter an, die Machtausübung gestatten, und sie besitzen häufig exklusive Prestigegüter (z. B. PS-starke Luxusautos).

Referenzen und vertiefende Literatur

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