Menschenrechte

 

[engl. human rights], [RF, SOZ], sind unveräußerliche Rechte, die für alle Menschen gelten, ohne Unterschied nach Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Sprache, politischer Überzeugung, sozialer und nationaler Herkunft. Das grundlegende Dokument ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der UNO aus dem Jahre 1948 und die darauf aufbauenden Zwillingspakte, der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kult. Rechte sowie der Pakt über bürgerliche und politische Rechte (beide 1966). Diese UN-Menschenrechte-Charta wurde durch zahlreiche weitere Menschenrechtsverträge konkretisiert (z. B. Rechte der Frau, des Kindes, der Wanderarbeitnehmer, Übereinkommen gegen Folter). Zudem gibt es regionale Menschenrechtskonventionen (z. B. die Europäische Erklärung über Grundrechte und Grundfreiheiten und die afrikanische Banjul-Charta). Menschenrechte werden von der AEMR als «das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal» bezeichnet, ihre Verwirklichung ist zentral für die Ausgestaltung eines pos. Verständnisses von Frieden (Friedenspsychologie). Die AEMR besteht aus 30 Artikeln mit über 100 einzelnen Rechten. Dazu gehören zum einen bürgerliche und politische Rechte, wie z. B. Recht auf Leben, Verbot von Diskriminierung sowie Folter, Anspruch auf gerechtes und öffentliches Gerichtsverfahren, Recht auf Asyl sowie Staatsangehörigkeit, Meinungsfreiheit, regelmäßige Wahlen. Zudem beinhalten Menschenrechte soziale, wirtschaftliche und kult. Rechte, wie Recht auf Arbeit, Erholung, bezahlten Urlaub, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Recht auf Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung sowie unentgeltlichen Grundschulunterricht. Grundprinzipien der Menschenrechte sind Universalität (sie gelten für alle Menschen), Unteilbarkeit (alle Menschenrechte sind bedeutsam) und Interdependenz.

Repräsentative Befragungen zu Menschenrechten zeigen, dass die Verwirklichung von Menschenrechten als sehr wichtig angesehen wird, gleichzeitig das Wissen über Menschenrechte gering und ungenau ist. Es zeigt sich eine Halbierung von Menschenrechten: Einige bürgerliche Rechte sind bekannt, wirtschaftliche und soziale Rechte werden dagegen kaum als Menschenrechte angesehen (Sommer et al., 2003, Stellmacher & Sommer, 2011). Diese Ergebnisse empirischer Studien verweisen auf die Notwendigkeit einer verbesserten Menschenrechtsbildung. Als Ursache für dieses geringe Wissen werden u. a. die Darstellung von Menschenrechten in Medien (Menschenrechte in Massenmedien) sowie in Schulen angesehen. In Schulbüchern werden Menschenrechte wenig thematisiert, konkrete Menschenrechtsverletzungen – auch im eigenen Land – werden kaum benannt, die Bedeutung nicht staatlicher Organisationen für den Menschenrechtsschutz wird selten gesehen, das Weltwirtschaftssystem wird z. T. sehr kritisch diskutiert (u. a. Armut, Hunger, Kinderarbeit), aber dies wird nicht mit Menschenrechten verknüpft (Druba, 2006, Sommer & Stellmacher, 2009).

Da Menschenrechte ein pos. bewertetes Konzept sind, das Wissen über Menschenrechte aber gering ist, besteht die Gefahr, dass Menschenrechte ideologisch zum Aufbau von Feindbildern oder zur Legitimierung von Kriegen (Gerechter Krieg) missbraucht werden, indem politischen Gegnern einseitig Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden (Sommer, 2001, Feindbilder).

Referenzen und vertiefende Literatur

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