Menschenrechtsbildung

 

[engl. human rights education], [PÄD, RF, SOZ], Unterrichtung aller Menschen bzgl. ihrer Rechte. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO aus dem Jahre 1948, später in den Zwillingspakten (Pakt über wirtschaftliche, soziale und kult. Rechte sowie Pakt über bürgerliche und polit. Rechte, UNO 1966) wird Menschenrechtsbildung als eigenes Menschenrecht benannt. In der Präambel der Allgemeinen Erklärung heißt es dazu: «… alle Organe der Gesellschaft (haben) sich diese Erklärung stets gegenwärtig (zu) halten und sich (zu) bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern … und ihre Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung … zu gewährleisten». Menschenrechtsbildung war Thema mehrerer UNESCO-Konferenzen, wurde dann aufgegriffen von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesländer, der Zweiten Weltkonferenz über Menschenrechte (Wien, 1993), der UNO-Dekade der Menschenrechtserziehung (1995–2005) und dem UNO-Weltprogramm für Menschenrechtsbildung (2005–2014). Als zentrale Komponenten von Menschenrechtsbildung werden angesehen: Vermittlung von Wissen (bzgl. der versch. Menschenrechte, Menschenrechtsverträge, Menschenrechts-Organisationen), Bewusstseinsbildung und Einstellungsförderung (pos. zu Menschenrechten, neg. zu Menschenrechtsverletzungen) und Steigerung der Handlungskompetenz und -bereitschaft sowie Handeln zur Durchsetzung und Verteidigung von Menschenrechten. Die UNO geht davon aus, dass Menschenrechtsbildung ein wesentlicher Baustein zur Durchsetzung von Menschenrechten ist. Problematisch bei bisheriger Menschenrechtsbildung sind u. a. unklare Adressaten (u. a. Staaten, Schulen, Nichtregierungsorganisationen), fehlendes Interesse an oder Verhinderung und Unterdrückung von Menschenrechtsbildung (u. a. durch autoritäre Regime, aber auch in demokratischen Staaten), divergente Materialien und didaktische Konzepte sowie unzureichende formative Evaluation. Bislang sind die weltweit erzielten Erfolge mäßig: Menschenrechte sind wenig bekannt; indiv., nationales und internat. Handeln zur Durchsetzung der Menschenrechte sind unzureichend. Als Komponenten einer verbesserten Menschenrechtsbildung werden angesehen: Menschenrechtsbildung in Schulen mit entspr. Materialien und didaktisch konsequent implementieren; Berufsgruppen, die bes. Bezug zu Menschenrechten haben, gezielt unterrichten, insbes. Polizei, Lehrer, Justiz, Verwaltung, Gesundheitsberufe; neben Wissen und Einstellungen insbes. die Handlungskompetenzen verbessern; bei Menschenrechtsbildung die ganze Breite von Menschenrechten lehren, also bürgerliche, polit., wirtschaftliche, soz. und kult.; dem Missbrauch von Menschenrechten vorbeugen, insbes. auf Verweis von Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte sowie auf Verletzungen von Menschenrechten durch Kriege und ungerechte Wirtschaftsordnungen; Menschenrechtsverletzungen auch im eigenen Land thematisieren; Menschenrechtsbildung systematisch evaluieren.

Referenzen und vertiefende Literatur

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