Merkel’sches Gesetz

 

[engl. Merkel's law], nach F. Merkel (1845–1919), [WA], als Einschränkung des Weber’schen Gesetzes besagt es, dass bei großen Intervallen der Reize den jeweils gleichen und absoluten Unterschieden mehrerer Reize annähernd gleichmerkliche Empfindungsunterschiede entsprechen. Um gleichmerkliche Unterschiede von drei in großen Intensitätsintervallen stehenden Empfindungen hervorzubringen, müssen die Reize in arithmetischer Reihe zunehmen. Die Merklichkeitsgrade mehrerer, eine Reihe bildender Empfindungen sind proportional zu den Reizen.

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