Missbrauch
[engl. abuse], syn. Abusus, [KLI, PHA], das Ausnutzen einer bes. Beziehung, bei dem für den Täter zum Nachteil des Opfers ein Vorteil (sexuell, materiell, Macht etc.) entsteht. In konkreten Fällen geht es folgerichtig immer wieder um die Frage, ob ein selbstsüchtiges Motiv und ob eine Schädigung des Opfers vorlag bzw. wer die Verantwortung dafür hat. Die Ps. ist in zweifacher Hinsicht mit Missbrauch konfrontiert: Es geht um Beurteilung und Therapie (Posttraumatische Belastungsstörung) bei Missbrauch von Menschen generell und um Missbrauch durch Fachleute gegenüber Klienten (Ethik). Eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit bzw. Erinnerungsfähigkeit, aber auch die Beurteilung der Schuldhaftigkeit und Rückfallwahrscheinlichkeit ist eine bes. Herausforderung. sexueller Missbrauch.
(2) Im DSM-IV noch gebräuchliche Bez. für ein unangepasstes Muster von Substanzgebrauch, das zu einer klin. bedeutsamen Beeinträchtigung oder Leiden führt, und das durch mind. eines der folg. Merkmale, das innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums aufgetreten ist, gekennzeichnet ist: (a) Wiederholter Substanzgebrauch führt zu einem Versagen wichtiger Rollenerwartungen bei der Arbeit, in der Schule oder zu Hause (z. B. wiederholtes Fehlen bei der Arbeit); (b) Wiederholter Substanzgebrauch in Situationen, in denen es zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann (z. B. Autofahren im alkoholisierten Zustand); (c) Wiederholte Konflikte mit dem Gesetz aufgrund des Substanzkonsums; (d) Fortgesetzter Substanzgebrauch trotz ständiger oder wiederholter sozialer oder zw.menschlicher Probleme, die durch den Substanzgebrauch hervorgerufen oder verstärkt werden. In der ICD-10 wird der Missbrauch durch die Kategorie des schädlichen Gebrauchs beschrieben. Im DSM-5 wurde die Kategorie abgeschafft und durch eine Schweregradabstufung innerhalb der Substanzkonsumstörungen ersetzt. Sucht- und Substanzbezogene Störungen.