Ohr

 

[engl. ear], [BIO, WA], Sinnesorgan sowohl zur Schallwahrnehmung (Phonorezeptor; Wahrnehmung) wie zur Gleichgewichtsorientierung. Unter den Sinnesorganen ist diese Vereinigung zweier versch. Organe einmalig. Zu unterscheiden sind drei Abschnitte: (1) Das äußere Ohr mit Ohrmuschel und dem äußeren Gehörgang wird durch das Trommelfell vom Mittelohr abgegrenzt. Zu diesem gehören die Paukenhöhle mit den Gehörknöchelchen, Otolithen (Hammer, Amboss, Steigbügel), ovalem und rundem Fenster, die Warzenzellen und die Verbindung der Paukenhöhle mit dem Rachen als Ohrtrompete (Eustachische Röhre). (2) Das innere Ohr besteht aus knöchernem Labyrinth mit Vorhof, Schnecke und Bogengängen und dem häutigen Labyrinth mit den beiden Vorhofsäcken (Sacculus und Utriculus), den häutigen Bogengängen und dem Schneckenkanal. Das äußere Ohr und das Mittelohr dienen der Schallleitung. (3) Das Mittelohr dient außerdem der Regulation (Dämpfung usw.). Die Schnecke wird in ihrem ganzen spiraligen Gang von der Basilarmembran durchzogen, deren 15000 bis 24000 Elemente enthaltende Faseranordnung (Cortisches Organ) das nervöse Endorgan des Ohres darstellt, von dem aus die Erregungen durch den Hörnerv (N. cochlearis) und vereinigt mit dem Nerven des Gleichgewichtsorgans (N. vestibularis) im N. statoacusticus (8. Gehirnnerv) zum Gehirn geleitet werden. Sacculus, Utriculus und Bogengänge (zus.gefasst als Vestibularapparat) dienen über den zum Gehirn leitenden N. vestibularis der Erhaltung des Gleichgewichts, der Kopf-Körper-Haltung und der Augenstellung (Raumsinn). Auge.

Referenzen und vertiefende Literatur

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