Opferzeugen mit Intelligenzminderung
[engl. intellectually disabled victims of sexual abuse], [RF], Opferzeugen ist der in der aussagepsychol. Literatur übliche und hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der Bekundungen neutrale Begriff für Opfer infrage stehender Sexualstraftaten, die i. R. eines Strafverfahrens belastende Aussagen tätigen. Menschen mit Intelligenzminderung sind in erhöhtem Maße gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Kommen diese mit dem Strafrechtssystem in Kontakt, ist die Begegnung sowohl für die betroffenen Opferzeugen mit Intelligenzminderung als auch für Vertreter der forensischen und strafrechtlichen Praxis mit besonderen Herausforderungen verbunden. Im Ermittlungs- und Strafverfahren werden Fragen der Aussagetüchtigkeit und Glaubhaftigkeit relevant. Opferzeugen mit Intelligenzminderung sind darauf angewiesen, dass ihre Besonderheiten im Verfahren berücksichtigt werden. Methodisch stellt dies insofern grundsätzlich kein Problem dar, als dem aussagepsychol. Ansatz der Glaubhaftigkeitsbegutachtung eine Berücksichtigung der indiv. Besonderheiten immanent ist. Probleme können sich jedoch aus einem geringen Kenntnisstand bzgl. Opferzeugen mit Intelligenzminderung, neg. Einstellungen Verfahrensbeteiligter gegenüber Opferzeugen mit Intelligenzminderung sowie durch eine Akzeptanz von Mythen geistiger Behinderung (geistige Behinderung, Mythen) und sexueller Gewalt ergeben.