Parallelismus-Axiome

 

[gr. παρα- (para-) neben, ἀλλήλων (allelon) einander, ἀξίωμα (axioma) Wertschätzung, Forderung], [KOG, WA]G. E. Müller benannte 1896 folg. Parallelismus-Axiome: (1) Jeder Empfindung liegt ein materieller Vorgang zugrunde. Sie ist somit ein psychophysischer Prozess. An diesen ist der Bewusstseinszustand geknüpft. (2) Der Gleichheit, Ähnlichkeit und Verschiedenheit der Empfindungen entspricht die Gleichheit, Ähnlichkeit und Verschiedenheit der psychophysischen Prozesse und umgekehrt. (3) Besitzen Änderungen des Empfindungsverlaufs gleiche Richtung, so gilt dies auch für die Änderungen des psychophysischen Prozesses. Auf der Annahme, dass geistigen stets körperliche Vorgänge entsprechen, beruht z. B. die Ausdrucks- und Eindruckstheorie. Psychophysiologie.