Personenidentifizierung

 

[engl. person/personal identification; lat. identitas Wesen(heit), facere tun, machen], [RF], i. R. von polizeilichen Ermittlungen werden neben Personenbeschreibungen zum Aussehen des Täters Personenidentifizierungen durchgeführt. Identifizierungsverfahren werden entweder live als Wahlgegenüberstellungen (lineups; identification parades) oder als Lichtbildvorlagen (photospreads), neuerdings auch auf einem Computermonitor oder als Videosequenz durchgeführt. Zunächst einmal gibt es bei einer Gegenüberstellung grundsätzlich die Möglichkeit, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um den Täter handelt oder um einen unschuldig Verdächtigten. Infolge von Falschidentifizierungen kommt es immer wieder zu Justizirrtümern, da Geschworene und Gerichte dem Identifizierungsbeweis zu große Bedeutung beimessen, ohne über die Bedingungsfaktoren während der Wahrnehmung (Lichtverhältnisse, Distanz), Einflüsse während des Behaltensintervalls (suggestive Befragungen, irreführende Phantombilder) und Fehler bei den Identifizierungsverfahren selbst (Instruktionen, unfaire Gegenüberstellungen) Bescheid zu wissen. Auch die diagn. Bedeutung der subj. Sicherheit von Zeugen wird kontrovers diskutiert, da sie im Laufe des Strafverfahrens oft ungangemessen ansteigt. Aussagepsychologie.

Referenzen und vertiefende Literatur

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