Prädikat

 

[engl. predicate; lat. praedicare bekannt machen], [KOG], in der historischen Grammatik ist das Prädikat eine syntaktische Grundkategorie (Syntax). Der Satz besteht aus zwei obligatorischen Konstituenten, dem Subjekt und dem Prädikat, sie bilden den Kern des Satzes. Das Subjekt bezeichnet die Person oder Sache, über die etwas ausgesagt wird. Das Prädikat enthält die Aussage, die für das Subjekt gelten soll. Die Mehrgliedrigkeit des einfachen Satzes ergibt sich aus der Erweiterung des Prädikats. Dies führt zu der Vorstellung von einem Prädikat i. e. S., das sich nur auf das Verb bezieht, und von einem weiteren Prädikat, das seine Ergänzungen mit umfasst (Lyons, 1971). Zunächst wurde vornehmlich das Subjekt, zunehmend aber auch das Prädikat als das zentralere syntaktische Element angesehen. Die generative Transformationsgrammatik übernimmt den traditionellen Prädikatbegriff, schlägt jedoch eine formale Def. vor. Die syntaktische Funktion «Prädikat von» wird definiert als die Relation zw. dem Satz und der unmittelbar von ihm dominierten Verbphrase (Chomsky, 1965). Die generative Semantik führt das grammatische Prädikat auf ein ihm zugrunde liegendes propositionales Prädikat zurück. Die Basis der generativen Semantik erzeugt Prädikat-Argument-Strukturen oder Propositionen. Eine Prädikat-Argument-Struktur besteht aus einem propositionalen Prädikat und seinen Argumenten (Fillmore, 1968, Chafe, 1970). Die Sprachps. hat sich durchgängig dem Prädikatbegriff der generativen Semantik angeschlossen. Sie betrachtet Propositionen als entscheidende Gedächtniseinheiten, die aus einem Prädikat und seinen Argumenten zus.gesetzt sind (Clark & Clark, 1977, Engelkamp, 1976). Prädikatenlogik. Satzlernen.

Referenzen und vertiefende Literatur

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