Präimplementationsdiagnostik
[engl. preimplantation genetic diagnosis], [BIO, GES, PER], bei der Präimplementationsdiagnostik wird i. R. einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) einem Embryo im 4–8-Zell-Stadium vor der Implantation in den Mutterleib eine Zelle entnommen und genetisch untersucht. I. d. R. wird dabei eine in der Familie bekannte Genmutation gezielt diagnostiziert. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird der Embryo der Mutter anschließend übertragen oder nicht. In Dt. ist die Präimplementationsdiagnostik wegen des Embryonenschutzgesetzes nicht zulässig. Zulässig ist hingegen die sog. Polkörperchendiagnostik, bei der die Polkörperchen der Eizelle untersucht werden. Aus dem Befund am Polkörperchen kann indirekt auf die genetische Konstitution des Embryos geschlossen werden, der aus der zugehörigen Eizelle entsteht. Humangenetik, humangenetische Beratung.