Prestige
[frz.; lat. praestigium Blendwerk], [SOZ], in heutiger Bedeutung das Ansehen, in dem Personen, Gruppen (z. B. Berufsgruppen) und Institutionen aufgrund ihrer Leistungen, ihrer sozialen Stellung (Status, sozialer), ihres Einkommens oder ihrer Kompetenzen bei anderen Personen oder Gruppen und in der Öffentlichkeit stehen. Das Prestige, das von zahlreichen Bedingungen abhängt, ist wandelbar und kann sich auf einen engeren oder breiteren Bereich beziehen. Häufig erfährt das Prestige, das eine Person auf einem einzelnen Gebiet (z. B. Beruf) erworben hat, eine Verallgemeinerung auch auf andere Bereiche. Hiermit hängt das sozialpsychol. Phänomen der Prestigesuggestion zus., d. h. die durch das Prestige bedingte suggestive Wirkung z. B. von Meinungen best. Personen. So werden z. B. gleiche Stellungnahmen von Personen mit versch. hohem allg. Prestige in unterschiedlichem Maß akzeptiert bzw. abgelehnt.