Psychotherapie-Richtlinie

 

[engl. german guidelines for psychotherapy], [KLI], Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie. Sie dient gemäß § 92 Absatz 6a des fünften Buches Sozialgesetzbuch der «Sicherung einer den gesetzlichen Erfordernissen entspr. ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Psychoth. der Versicherten und ihrer Angehörigen in der vertragsärztlichen Versorgung». [www.g-ba.de]

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Sicherheit und den Betrieb sowie die Benutzerfreundlichkeit unserer Website sicherzustellen und zu verbessern. Weitere informationen finden Sie unter Datenschutz. Da wir Ihr Recht auf Datenschutz respektieren, können Sie unter „Einstellungen” selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch das Blockieren einiger Cookies möglicherweise nicht mehr alle Funktionalitäten der Website vollumfänglich zur Verfügung stehen.