Psychotherapieausbildung

 

[engl. education/advanced training in psychotherapy], [KLI], postgraduale Weiterbildung zum Psychotherapeuten. Seit dem 01. Januar 1999 wird die Ausübung von Psychotherapie in Deutschland durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt. Durch das erfolgreiche Absolvieren der Psychotherapieausbildung kann die Approbation beantragt werden, die eine Voraussetzung zur Kassenzulassung und somit zur Möglichkeit der Kostenübernahme einer psychotherap. Behandlung durch die Krankenkassen darstellt. Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Med. oder Ps. Die Psychotherapieausbildung umfasst mind. 4200 Ausbildungsstunden, die i. d. R. in einem Zeitraum von 3 bis 6 Jahren absolviert werden und in deren Rahmen sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse zur Diagnostik, Behandlung (Psychotherapie) und Rehabilitation von psych. Störungen vermittelt und vertieft werden. Ausbildungsbestandteile sind eine praktische Tätigkeit, ein theoretischer Ausbildungsteil, eine praktische Ausbildung mit Krankenbehandlungen unter Supervision sowie eine Selbsterfahrung. Die Psychotherapieausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die sich aus einem schriftlichen (theoretischen) sowie einem mündlichen (praktischen) Prüfungsteil zus.setzt. [Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV)].

In naher Zukunft wird dieses Ausbildungsmodell wahrscheinlich durch ein Direktstudium Psycho­therapie ersetzt, das ausschließlich von Universitäten über fünf Jahre angeboten wird und zur Approbation führt. An diese universitäre Ausbildung wird sich eine Weiterbildungsphase anschließen, die sich an der Ärzteausbildung orientiert.