Raub
[engl. robbery], [RF], faßt jene vielgestaltigen illegalen Handlungen zus., die Täter unter Anwendung von bzw. Drohung mit Gewalt ausführen, um sich fremden Besitz anzueignen. Die ps. Forschung zu diesem Tatkomplex hat sich auf als Geldraub zu bezeichnende Delikte wie Überfälle auf Banken und Geldboten konzentriert, die allerdings meist nur ca. zehn Prozent der Raubdelikte ausmachen. Als wichtige Tatmotivation, mit der sich solche Taten von anderen Vermögensdelikten unterscheiden, hat sich eine kurzfristig verschärfte wirtschaftliche Bedürfnislage herausgestellt. Diese Bedingung ist jedoch nicht mehr bei wiederholten Taten dieses Typs nachweisbar. Aufgrund motivationsps. Erkenntnisse (Motivation, Motiv) muss postuliert werden, dass bei Raub die implizite Zielsetzung der Gewaltanwendung den Handlungsablauf bestimmt und damit Gesichtspunkte des Vermögensvorteils in den Hintergrund drängt. Diese motivationale Bedingung ist auch für sog. sekundären Raub zu reklamieren, der sich unmittelbar an eine andere Straftat, z. B. Vergewaltigung, meist zu Lasten desselben Opfers anschließt (Raubmord).