Reizsummenregel
[engl. Seitz's summation law], syn. Reizsummenphänomen, [KOG], nach Seitz in der Verhaltensforschung Bez. für die Tatsache, dass Schlüsselreize, die eine Instinkthandlung auslösen, additiv zus.wirken (Konditionierung). Für das Eintreten der Reaktion ist wesentlich, wie viel an Reizwerten im Ganzen vorhanden ist, unabhängig davon, wie stark oder schwach ein einzelner Schlüsselreiz ist. Daher kann ein schwacher oder sogar fehlender Schlüsselreiz in der gesamten Reizkombination durch einen anderen, besonders starken, kompensiert werden. Je mehr Auslösereize vorhanden sind, umso stärker wird die Reaktion ausgelöst. Der Begriff des Reizsummenphänomens besagt jedoch nicht, dass eine Addition der Reizparameter im streng math. Sinn erfolgt. Man nimmt an, dass sich die von Reizen ausgehenden Erregungen im Nervensystem (Auslösemechanismus) irgendwie summieren und die Instinkthandlung auslösen. (psychohydraulisches Energiemodell). Da die Reize durchaus verändert werden können, ohne die auslösende Wirkung zu zerstören, konnte mit Erfolg versucht werden, die Einzelreize zu übertreiben. Attrappen mit derartig supernormalen Reizen (z. B. auch in Cartoons) lösen das Verhalten stärker aus als die natürlichen auslösenden Objekte.