Richtungsdisposition
(= R.), [PER], da in jeder Disposition Potenz und Tendenz zugleich enthalten sind, unterschied Stern (1935) die R. von der Rüstungsdisposition. So ist die Intelligenz Rüstungsdisposition, da es auf die instrumentale Bedeutung ankommt. Interessen sind dagegen R. entspr. dem Tendieren auf ein best. Ziel. Die sog. praktische Intelligenz ist gleichfalls R.