Schließen, induktives
[engl. inductive reasoning; lat. in- in ... hinein, ducere leiten], [KOG], generell bezeichnet induktives Schließen Prozesse des schlussfolgernden Denkens, die sich vom Konkreten und Besonderen auf das Allgemeine und Abstrakte beziehen (Induktion). Induktives Schließen gilt u. a. als Mittel zur wiss. Entdeckung und wird in der Logik von der Deduktion unterschieden. Beim induktiven Schließen in einem stat. Sinne wird aus einer gegebenen Datenstichprobe auf latente, nicht direkt beobachtbare Eigenschaften geschlossen (Konstrukt, Messung, formative vs. reflektive). Induktives Schließen geht demnach über die unmittelbar gegebenen Informationen hinaus. Darin besteht eine Verwandtschaft zum Bereich des Konzeptlernens. Induktives Schließen ist meistens Urteilen unter Unsicherheit, weil eine deterministische, fehlerfreie Regel nicht bekannt oder nicht vorhanden ist. Das Erkennen von Stichprobeneigenschaften ist deshalb nur mit einer best. Wahrscheinlichkeit möglich. Induktives Schließen drückt sich dementsprechend häufig in Form einer Wahrscheinlichkeitsaussage aus. Nach seiner Funktion wird beim induktiven Schließen zw. Kategorisierung (der Zuordnung eines Exemplars zu einer Kategorie), Diskriminierung (dem Vergleich von zwei oder mehr Kategorisierungen) und dem Kontingenz-Urteil unterschieden. Typ. Anwendungsfelder des induktiven Schließens sind Schlüsse von beobachteten Symptommustern auf eine ursächliche Krankheit, Vorhersagen von Anlageentwicklungen aufgrund aktueller Daten am Aktienmarkt, das Erkennen von Zusammenhängen zw. best. Diäten und dem körperlichen Wohlbefinden oder zw. versch. Aspekten der Körpersprache und dem Lügen. Kommt es beim induktiven Schließen zu systematischen Abweichungen von normativen Modellen, spricht man von kognitiven Täuschungen.