Schnittstelle

 

[engl. interface], [AO, KOG], bei der konzeptuellen oder funktionalen Analyse von Informationsverarbeitungssystemen kann es zweckmäßig sein, das Gesamtsystem in Untersysteme «aufzuschneiden». An solchen Schnittstellen passen Systemteile funktional zus., können sie interagieren. Entspricht einer Passstelle zw. Teilsystemen ein physisch (quasi-)unabhängiges Element, so wird dieses auch Schnittstelle genannt, z. B. serielle Schnittstelle als Hardwaremodul. Bei der Untersuchung und Evaluation von Mensch-Computer-Systemen (Mensch-Computer-Interaktion) sind Fragen nach der Gestaltung der Benutzer-Schnittstelle [engl. user interface], den Informationsübergabestellen zwischen Mensch und Maschine (z. B. Bildschirm, Maskenaufbau und Inhalt; Dateneingabevorrichtungen wie Tastatur, Maus) und der Gestaltung des multimodalen Mensch-Maschine-Dialogs zentral. Software-Ergonomie. Schnittstelle wird definiert nach DIN 44300: «gedachter oder tatsächlicher Übergang an der Grenze zw. zwei gleichartigen Einheiten, wie Funktionseinheiten, Baueinheiten oder Programmbausteinen, mit den vereinbarten Regeln für die Übergabe von Daten oder Signalen».

Referenzen und vertiefende Literatur

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