Selbstbestrafung

 

[engl. self-punishment], [KLI], ist eine Form der Kontingenzkontrolle (Kontingenz), bei der die Person selbst über die Vergabe von Konsequenzen eines Verhaltens entscheidet. Selbstbestrafung meint die kontingente Darbietung eines aversiven Reizes als Folge eines von der Person selbst als unerwünscht beurteilten Verhaltens (Konditionierung, operante). Nach den Prinzipien der Verhaltenstherapie führt die Prozedur der Selbstbestrafung zu einer ähnlichen Reduktion der zukünftigen Rate von Verhalten derselben operanten Klasse wie die Strategie der externen Bestrafung. Vorteile der Selbstbestrafung liegen darin, dass die Person selbst über die Vergabe der Kontingenzen entscheidet, dies betrifft v. a. einen motivationalen Aspekt (Motivation). Da die Kontingenzen kogn. (verdeckter) Natur sein können, können auch kogn. Zielverhaltensweisen (targets) zum Ansatzpunkt der Intervention werden (z. B. depressives Grübeln). Strategien der Bestrafung sind v. a. aus ethischen Gründen i. R. der Psychoth. deutlich in den Hintergrund gerückt. Ein entscheidender Punkt der Wirksamkeit von Selbstbestrafung liegt nach versch. Befunden in der Vermittlung einer persönlichen Kontrolle über eigenes (unerwünschtes) Verhalten sowie in einer frühen Unterbrechung der Verhaltenskette (z. B. bei aggressivem Verhalten (Aggression), Suchtverhalten). Als bes. bedeutsam ist anzuführen, dass durch Selbstbestrafung v. a. die Gelegenheit geschaffen wird, alternatives Verhalten aufzubauen; dieses kann dann schrittweise verstärkt (Verstärkung) werden, sodass sich die Durchführung von Selbstbestrafung erübrigt.

Referenzen und vertiefende Literatur

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