soziale Urteilstheorie
[engl. social judgement theory(SJT)], [KOG, SOZ], die von Sherif und Kollegen (Sherif et al., 1965) entwickelte soziale Urteilstheorie unterteilt persuasive Argumente (Persuasion) danach, ob sie für den Einzelnen in einen von drei Abschnitten seines Einstellungskontinuums (Einstellung) fallen. Persuasive Argumente, die in den Zustimmungsbereich (latitude of acceptance) des Einstellungskontinuums fallen, werden akzeptiert, wenn nicht vollst., so doch in modifizierter Version. Es kommt zu einer Assimilation der Argumente.
An diesen Teil des Einstellungskontinuums schließt sich der Bereich der Indifferenz an (latitude of non-commitment). Von außen kommende Informationen, die in diesen Bereich fallen, können zu Einstellungsänderung führen, sofern sie nah an den Akzeptanzbereich reichen, und werden dann assimiliert. Sie können aber auch, da an der Grenze zum dritten Bereich des Kontinuums, dem Ablehnungsbereich (latitude of rejection) liegend, abgelehnt werden. Je nachdem wie groß diese Ablehnung ausfällt, kann es zu deutlichen Kontrasteffekten kommen bei extremer Ablehnung sogar zu Bumerangeffekte, die eine anfängliche Ablehnung noch vergrößern.
Neben dieser Dreiteilung des Einstellungskontinuums und den beiden Mechanismen der Einstellungsänderung, die auf Assimilation und Kontrast beruhen, hat die Theorie v. a. dadurch zusätzliche Bedeutung erlangt, dass sie als eine der ersten das sog. ego-involvement einer Person berücksichtigt, bei dem die indiv. Einstellungen als für die eigene Person (ego) von bes. Bedeutung sind. Bei derartigen Einstellungen oder Thematiken gibt es keinen Indifferenzbereich (Ablehnungsbereich), i. d. R. aber einen großen Ablehnungsbereich und einen relativ kleinen Akzeptanzbereich (Eagly & Chaiken, 1993).