spezifische Sinnesenergien
[engl. specific sensory energy; lat. specificus eigentümlich, gr. ἐν (en) innen, ἔργον (ergon) Werk, Wirken], [BIO, WA], von Johannes Müller 1826 formuliertes Gesetz, nach dem die Qualität einer Empfindung vom gereizten Sinnesorgan/Nerv abhängt, aber nicht vom Reiz; die Qualität der Empfindung bleibt demnach dieselbe, wenn adäquate oder inadäquate Reize (etwa Druck, Stoß, Strom beim Auge) verwendet werden. Müller unterschied fünf spezifische Energien der klassischen fünf Sinne; allgemeiner lässt sich das Prinzip verstehen als die Abhängigkeit der Wahrnehmungsinhalte vom gereizten Ort z. B. im Kortex (Gehirn, Detektor).