Stalking
[engl.] Anschleichen, [KLI, RF, SOZ], Straftatkomplex, der in unbefugter beharrlicher Nachstellung besteht. Dazu gehört das Aufsuchen der räumlichen Nähe eines anderen Menschen ebenso wie die Herstellung von Kontakt mithilfe versch. Kommunikationsmittel und über dritte Personen, die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten und die Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit des Stalkingopfers oder einer ihm nahestehenden Person. Ausschlaggebend zur Erfüllung des Straftatbestands ist die unzumutbare und schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers. Stalking findet mehrheitlich zw. Personen statt, die sich persönlich kennen (z. B. durch Partnerschaft oder Pat.verhältnis) und geht häufig mit gewalttätigen Übergriffen vonseiten des Stalkers einher. Die Auswirkungen auf die Stalkingopfer bestehen überwiegend in Angstgefühlen (Angst), die auch nach Beendigung des Stalkings anhalten können und die Gesundheit (z. B. in Form von Schlafstörungen) und die freie Entfaltung der Person beeinträchtigen (z. B. durch Vorkehrungen wie Wohn- und Arbeitsortwechsel). Stalker selbst sehen im Stalking ebenfalls ein einschneidendes Erlebnis, das Einfluss auf ihre Persönlichkeit nimmt, berichten als Gründe für ihr Tun jedoch seltener, Macht und Kontrolle ausüben zu wollen, als einer schicksalhaften Bestimmung zu folgen.