Unfalldisposition
[engl. accident disposition/proneness], [AO, PER], Unfalldisponiertheit, im Sinn eines explikativen Konstrukts angenommene Disposition, die eine Person kennzeichnet, die mit erhöhter Wahrscheinlichkeit an Unfällen – im deskriptiven Sinn: aktiv/passiv – beteiligt ist. Dabei wird ein Zusammenwirken versch. Persönlichkeitsmerkmale im engeren Sinn (z. B. geringe Orientierung an überindividuellen Verhaltensnormen, erhöhte Ichbezogenheit, verringerte willensmäßige Verhaltenskontrolle, erhöhte psych. Gespanntheit) und/oder i. w. S. (tätigkeitsspezif. Leistungsschwächen) angenommen. Indiv. Verhalten am Unfallkriterium zu beurteilen, erscheint aber aufgrund der starken Zufallsabhängigkeit dieses Kriteriums problematisch; dementsprechend wäre es sinnvoller, den Begriff der Unfalldisposition durch einen Begriff der Gefährdungsdisposition zu ersetzen, bei dem der verhaltensspezif. Unfall eingeschlossen, der zufallsbedingte, nicht verhaltensspezif. Unfall jedoch ausgeschlossen ist. Unfallforschung.