Unverfälschbarkeit
[engl. nonfakeability], [DIA], wichtiges Nebengütekriterium psychol. Testverfahren (Gütekriterien). Unverfälschbarkeit gilt als erfüllt, wenn es der Testperson, bedingt durch die Testkonstruktion, nicht möglich ist die Ausprägung ihrer Testwerte zu steuern bzw. zu verzerren. Zur Steuerung oder Verzerrung der Ausprägung von Testwerten können versch. Phänomene der Antwortverzerrung (response set) beitragen, etwa: Fälschung(-sverhalten) oder Eindrucksmanagement. Die meisten psychol. Testverfahren können dieses Nebengütekriterium nur bedingt erfüllen. Bes. dann, wenn die Testperson erkennt, was gemessen werden soll und wie es gemessen werden soll, ist die Unverfälschbarkeit i. d. R. Regel reduziert. Entspr. steht eine hohe Augenscheinvalidität häufig mit geringer Unverfälschbarkeit in Verbindung und umgekehrt. Indirekte Testverfahren, wie der Implizite Assoziationstest (IAT), haben i. Ggs. zu direkten Testverfahren eine weniger transparente Vorgehensweise und werden daher häufig mit höherer Unverfälschbarkeit assoziiert. Allerdings ist das meist auch mit geringerer Akzeptanz verbunden. Reliabilität und Validität können bei geringer Unverfälschbarkeit vermindert sein, wenn Testpersonen nämlich motiviert und fähig waren, die Ausprägung ihrer Testwerte zu steuern. Zu beachten ist, dass niedrige Unverfälschbarkeit nicht automatisch bedeutet, dass die resultierenden Testwerte verfälscht oder verzerrt sind, da Testpersonen ggf. fähig, aber nicht motiviert sind, Ergebnisse zu verfälschen (z. B. im therap. Setting, wenn die Testperson sich eine möglichst adäquate Einschätzung ihrer Diagnose und eine passgenaue Therapie wünscht).