Urteilen
[engl. judging, reasoning], [EM, KOG], mit Urteilen wird der psychol. Prozess bezeichnet, der zugrunde liegt, wenn Menschen einem Urteilsobjekt (z. B. einer Person, einem Gegenstand oder einer Aussage) einen Wert auf einer Urteilsdimension zuordnen (z. B. von sehr gut bis sehr schlecht oder wahr/falsch) und das daraus resultierende Urteil explizit zum Ausdruck bringen. Urteilen lässt sich nach der Struktur der Urteilsaufgabe unterscheiden (z. B. in deduktive Urteile (Deduktion) vs. induktive Urteile (Induktion)) und nach ihrem Inhalt (z. B. evaluative Urteile (Evaluation), Vorhersagen, Wahrheitsurteile (Wahrheit) und soziale Urteile (soziale Urteilstheorie). Urteilen ist zum einen zu unterscheiden vom Prozess des Wahrnehmens (Wahrnehmung) und zum anderen vom Entscheiden (Entscheiden). Urteilen beruht häufig auf Wahrnehmungen, es beinhaltet jedoch auch Prozesse, die darüber hinausgehen. Eine genaue Unterscheidung dieser Prozesse kann mithilfe der Signalentdeckungstheorie getroffen werden. Urteilen kann wiederum die Grundlage für Entscheiden sein, allerdings führt Urteilen nicht notwendigerweise wie Entscheiden zu Handlungen. Am bedeutendsten für das Entscheiden gelten Urteile über den Wert von Urteilsobjekten und die Wahrscheinlichkeit, mit der sie vorkommen oder auftreten (Erwartung-Wert-Theorien). Urteilen ist von Anfang an Gegenstand der exp. Ps. gewesen, bspw. in den frühen Arbeiten zur Psychophysik. Viele aktuelle Arbeiten zum Urteilen lassen sich dem Bereich der social cognition (soziale Kognition) zuordnen. Den größten Einfluss auf die Ps. des Urteilens übt seit den 1970er-Jahren das Heuristics-and-Biases-Forschungsprogramm aus. Theorien zum menschlichen Urteilen lassen sich meist einer von drei Klassen zuteilen: mathematische-formale Modelle, Modelle der Informationsverabeitung und konnektionistische Modelle (Konnektion). Forschungsarbeiten zum Urteilen lassen sich i. d. R. danach unterscheiden, ob sie sich primär auf die Phase des Sammelns von Urteilsinformationen, auf die Phase der Integration von Urteilsinformationen, auf Einflüsse aus der Umwelt bzw. des Urteilskontexts oder auf Einflüsse aus der Person des oder der Urteilenden beziehen.