Verkehrstherapie

 

[engl. driver improvement], [KLI], päd. oder psychol. Vorgehen (z. B. in Fahrereignungsseminaren) zur Rückführung von Verkehrsteilnehmern mit verkehrsrechtlich auffälligem Verhalten in eine gefahrenreduzierte aktive Verkehrsbeteiligung (Höcher, 1998). Verkehrstherapie ist in einigen europ. Ländern rechtlich geregelt (z. B. in Dt. durch die Fahrerlaubnis-Verordnung, FEV). Verkehrstherapie folgt in der Praxis im Allg. nach einer verkehrspsychol. Beratung, einem Gespräch bei einem Rechtsanwalt oder einer Fahrerlaubnisbehörde, nach einer Konsultation bei einem Psychologen/Med. oder wird manchmal auch direkt von den Betroffenen gesucht. Die verkehrsrechtlich geregelte Verkehrstherapie ist zu unterscheiden von der heilkundlich angelegten Verkehrstherapie, bei der ein psych. Gesundheitsproblem, das sich zugleich in gefährlichen Verhaltensweisen im Straßenverkehr oder durch nicht gewollte Vermeidung der Verkehrsbeteiligung zeigt, behandelt wird. Die spezif. Themen und Ansatzpunkte der heilkundlichen Verkehrstherapie erfordern bes. verkehrsrechtliche, verkehrstechnische. und psychoth. Kenntnisse (z. B. Posttraumatische Belastungsstörung, spezifische Phobie;. Unfallnachsorge) Die heilkundliche Verkehrstherapie wird durch Vorgaben des Gesundheitswesens geregelt, z. B. durch das Erfordernis einer Approbation. Anlässe einer Verkehrstherapie sind i. d. R. aktenkundige, erhebliche und/oder wiederholte, verkehrsrelevante Normverstöße. Zu Beginn einer Verkehrstherapie steht nicht unbedingt ein Leidensdruck, sondern eher eine rechtliche Sanktionierung. Anlässe für eine Verkehrstherapie sind in Dt. u. a. mind. eine Fahrt mit mehr als 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration oder unter Drogeneinfluss, das Erreichen von neun Punkten im Fahreignungsregister (FAER), Straftaten (Schubert et al., 2018, Krüger, 2009).

Referenzen und vertiefende Literatur

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